Hochschule für nachhaltige Entwicklung Eberswalde
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Zutrittskontrolle - Eberswalder Greencard

Mit Einführung der neuen multifunktionalen Eberswalder Greencard (EGC) ab dem Wintersemester 2009/2010 wurde auch die Zutrittskontrolle für das Haus 2 - Fachbereich Wirtschaft und die Computer-Pools erneuert.

Das alte System wurde gegen ein modernes System der Firma IntraKey technologies aus Dresden ausgetauscht. Die dort verwendeten Kartenleser sind kombatibel mit dem MIFARE-DESfire-Chip der neuen EGC. Somit entfällt die Ausgabe einer weiteren Zutrittskarte für Studierende.

Sie erhalten mit der Greencard auch gleichzeitig Zutritt für Haus 2 außerhalb der Öffnungszeiten (7-18 Uhr). Jede Greencard besitzt eine eindeutige Nummer, die bei der Benutzung übermittelt wird. Das Zugangskontrollsystem protokolliert jede Benutzung.

Sollten Sie noch eine alte Chipkarte für Haus 2 besitzen, können Sie die Karte in der Kasse (Abt. Haushalt und Beschaffung, Haus 6) gegen Rückerstattung der Kaution von 10 Euro abgeben).


Zugangskarten-Ordnung

Gegenstand, Kaution

Die Greencard wird von der HNE Eberswalde für verschiedene Zwecke herausgegeben. Neben der Funktion als Studierendenausweis gilt sie auch als Zugangskarte für bestimmte Gebäude und Räume der HNEE. Auf der Greencard (Chipkarte) ist eine eindeutige Nummer gespeichert, aber keine persönlichen Daten. Ãœber interne Datenbanken kann die Verbindung zwischen Kartennummer und Karteninhaber hergestellt. So ist eine eindeutige Identifizierung des Kartennutzers möglich. Die Weitergabe oder der Verleih der Greencard ist ausdrücklich untersagt. Für Schäden aus unbefugter Benutzung der Karte (z.B. Beschädigung oder Diebstahl von Geräten oder Einrichtungsgegenständen der HNEE) ist immer der Karteninhaber/die Karteninhaberin verantwortlich. Weiterhin ist es mit der Chipkarte nicht gestattet, fremden Personen Zutritt zu Einrichtungen der HNEE zu gewähren oder sie in irgendeiner anderen Form durch Nutzung der Karte unberechtigten Nutzen oder Vorteil zuteil werden zu lassen.  Die Greencard wird nur für Mitarbeiter und immatrikulierte Studenten der Hochschule für nachhaltige Entwicklung Eberswalde herausgegeben und berechtigt nur diesen Personenkreis zum Betreten der gesicherten Räumlichkeiten. In Ausnahmefällen kann der Kreis der Berechtigten erweitert werden, wenn gewichtige Gründe dafür sprechen und dies beim IT-Servicezentrum beantragt wird. Dabei sind eingeschränkte Zutrittsberechtigungen möglich. Für jede Person, die sich wissentlich oder unwissentlich mit Ihnen Zugang zu gesicherten Gebäuden oder Räumen verschafft, bzw. denen Sie Zutritt gewähren, sind Sie mit verantwortlich. Grundsätzlich ist jeder Mitarbeiter oder Student der Hochschule für nachhaltige Entwicklung Eberswalde berechtigt, die Einrichtungen der HNEE zu nutzen. Bei nachgewiesenem Missbrauch oder dem Verstoß gegen die hier aufgeführten Grundsätze und Regelungen kann die Zugangsfunktion der Greencard jederzeit gesperrt werden. Die Greencard ist, wie jede  Chipkarte, ein elektronisches Gerät und sollte sorgsam behandelt werden. Insbesondere starke mechanische Beanspruchung sollte unbedingt vermieden werden. Die Karte ist relativ empfindlich gegenüber Feuchtigkeit, sowie Hitze oder Kälte. Die Benutzung der Chipkarte wird elektronisch protokolliert. Die so gesammelten Daten unterliegen dem Datenschutz, werden jedoch bei aufgetretenen Schäden, Verlusten oder Missbräuchen zur Ermittlung des/der Schuldigen herangezogen.

Rechte

Der Karteninhaber/die Karteninhaberin hat das Recht, ausgewiesene Gebäude und Räume der Hochschule für nachhaltige Entwicklung Eberswalde jederzeit zu betreten und deren Geräte im Rahmen der gültigen Benutzerordnung zu nutzen. Jegliche kommerzielle und andere studienfremde Nutzung der Geräte und Einrichtungen der HNEE ist ohne ausdrückliche Genehmigung durch zuständige Stellen untersagt.

Pflichten

Der Karteninhaber/die Karteninhaberin verpflichtet sich, die Karte sorgfältig aufzubewahren und sie als ein persönliches Ausweisdokument vor Verlust oder Missbrauch zu schützen. Mit der Ausgabe der Greencard setzt die HNE Eberswalde großes Vertrauen in den Karteninhaber/die Karteninhaberin, der/die damit  einen elektronischen „Schlüssel" für Gebäude und Räume der HNEE erhält.

Ein Verlust der Karte muss umgehend, spätestens zum nächsten Werktag, in der Abteilung Studierendenservice (und bei akuter Gefahr eines Missbrauchs auch im  IT-Servicezentrum der HNEE gemeldet werden - Telefon: 03334-657272 oder per Email an  itsz@hnee.de).

Außerhalb der offiziellen Öffnungszeiten der Räume und Gebäude ist (HNEE-)fremden Personen der Aufenthalt in diesen nicht gestattet. Unberechtigten Personen darf keinesfalls der Zutritt gewährt werden. Der Karteninhaber/die Karteninhaberin verpflichtet sich, darauf zu achten, dass während der Öffnungszeiten der automatischen Türen keine unberechtigten Personen das Gebäude oder den Raum betreten. Außerdem verpflichtet er/sie sich darauf zu achten, dass nach dem Betreten oder Verlassen des Gebäudes alle Außentüren wieder ordnungsgemäß verschlossen sind. Er/sie erkennt insbesondere die Benutzerordnung für die entsprechenden Räume an und verhält sich verantwortungsbewusst.

Eine Aufhebung des Arbeitsverhältnisses für Mitarbeiter oder die Exmatrikulation bei Studenten muss beim IT-Servicezentrum angezeigt werden, um die Zugangsberechtigung zu löschen.

Haftung

Die HNEE übernimmt keinerlei Verantwortung für zurückgelassene oder unbeaufsichtigt gelassene Gegenstände. Außerhalb der offiziellen Öffnungszeiten der Räume und Gebäude erfolgt die Nutzung dieser ausschließlich auf eigenes Risiko. Die HNEE übernimmt keine Haftung für gesundheitliche Schäden, die direkt oder indirekt, durch die Nutzung der Geräte, Räume und Gebäude verursacht werden. Für den Notfall existiert im Erdgeschoß Haus 2 ein Kartentelefon.

Gültigkeit

Die Gültigkeit der Karte erstreckt sich auf die Zeit des Studiums, einschließlich Urlaubs- oder Praxissemester, bzw. auf die Zeit der Anstellung an der HNEE. Bei einer Aufhebung des Arbeitsverhältnisses oder der Exmatrikulation wird die Karte gesperrt. Auf Antrag ist eine darüber hinausgehende Nutzung eine gewisse Zeit möglich. Bei Missbrauch der Karte bzw. Missachtung der hier aufgeführten Grundsätze steht es dem IT-Servicezentrum der HNEE frei, die Karte vorzeitig zu sperren.

IT-Servicezentrum

Eberswalde, den 20.8.2009

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