Ethikkommission
Ethikkommission § 23 (6) der Grundordnung — Zentrale Kommissionen
Die Ethikkommission erarbeitet laut § 64 (3) BbgHG Empfehlungen zu den Themen: |
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In der Ethikkommission sind die Mitglieder der Kommission für Forschung, Kooperation, Entwicklung und Technologietransfer, erweitert um externe Sachverständige, vertreten. Der Senat richtet die Ethikkommission ein und wählt deren Mitglieder.
Kontakt
Vorsitzender
Prof. Dr. Pfriem
Vizepräsident für Forschung und Technologietransfer
(03334) 657- 377
Auf Antrag mindestens eines der Gremien (Fachbereichsrat, Präsidium, Senat, ausführendes Organ der Studierendenschaft sowie einer Ehrensenatorin oder eines Ehrensenators) beruft der Senat in Benehmen mit der Vorsitzenden oder dem Vorsitzenden der Ethikkommission innerhalb von 2 Monaten nach Eingang des Antrages eine Sitzung der Ethikkommission ein. Der Antrag ist zu begründen.
Mitglieder
Vorsitz
Prof. Dr. Alexander Pfriem
Vetretung der Fachbereiche
Prof. Dr. Andreas Linde (FB 1)
Prof. Dr. Eckhard Kramer (FB 2)
Prof. Dr. Gudrun Ahn-Ercan (FB 3)
Prof. Dr. Uwe Demele (FB 4)
Vertretung akademischer Mitarbeiter*innen
Kerstin Lehmann
Vertretung sonstige Mitarbeiter*innen
Candy Pflugmacher
Studentische Vertretung
Rhea Herpel
Manon Heßing (ohne Stimmrecht)
Externe Sachverständige
Prof. Dr. Bolte (Thünen-Institut für Waldökosysteme)
Dr. Katharina Reuter (UnternehmensGrün e.V.)