Information für Bewerber
Bewerbungsfrist
Bewerber/innen können sich bis zum 05.09. des jeweiligen Jahres direkt bei der HNEE bewerben.
Vor der Einreichung der Unterlagen ist ein telefonisches Auswahlgespräch mit dem Studiengangsleiter notwendig.
Bewerbungsunterlagen
- Abschlusszeugnis des vorangegangenen Studiums
- Abiturzeugnis oder Zeugnis der Fachhochschulreife
- Lebenslauf
- Wenn vorhanden, Bestätigungsschreiben des Stipendiengebers zur Übernahme der Studiengebühren
- Bestätigungsschreiben zur notwendigen zeitlichen Freistellung des Arbeitnehmers zur Absolvierung des Studiengangs sowohl in den Präsenz- als auch in den Fernstudienphasen
- Erklärung des kommunalwirtschaftlichen Unternehmens oder der Kommune, das die Praxisphasen des Studiengangs (insbesondere das integrierte Praxisprojekt) und ggf. die Betreuung der Master-Thesis (nicht zwingend) sicherstellt
- Für ausländische Bewerber/innen gilt als sprachliche Zulassungsvoraussetzung der Nachweis guter Kenntnisse der deutschen Sprache: „Test Deutsch als Fremdsprache (TestDaF)“ mit mindestens viermal der Niveaustufe 4 bewertet, DSH-2oder vergleichbare Qualifikationen.
Zugangsvoraussetzungen
Der Bewerber muss einen berufsqualifizierenden Abschluss einer Universität oder Fachhochschule mit den Abschlüssen Bachelor, Diplom, Magister, Staatsexamen bspw. eines wirtschaftswissenschaftlichen, rechtswissenschaftlichen, technischen oder philosophischen Studienganges erfolgreich erreicht haben, sowie ein Jahr einschlägige Berufserfahrung im betreffenden Bereich vorweisen. Grundsätzlich werden Studiengänge anerkannt, die eine Regelstudienzeit von mindestens 8 Semestern haben bzw. 240 ECTS. Für die Bewerber, die einen Studienabschluss mit weniger als 240 ECTS haben (Bewerber mit Bachelor- oder gleichwertigen Abschlüssen mit 180 bzw. 210 ECTS), ist weitere zusätzliche einschlägige Berufserfahrung zur Ergänzung der zusätzlichen ECTS notwendig. Über die Zulassung von Kandidaten mit weniger als 210 ECTS entscheidet der Prüfungsausschuss.
Auch TeilnehmerInnen ohne vorherigen Studienabschluss (hierzu zählen auch Dipl.-Betriebswirt (VWA), Sparkassenbetriebswirt, Dipl.-Betriebswirt (IHK) können bei erfolgreichem Bestehen der Eignungsprüfung vor dem Wintersemesterbeginn des jeweiligen Jahres an diesem Studiengang teilnehmen.
Der Studiengang ist zulassungsbeschränkt. Die Bewerberauswahl findet durch Auswahlgespräch mit dem Studiengangsleiter statt. Es werden zum einen Bewerber im Vergabeverfahren berücksichtigt, die ein Stipendium einer kommunalen Einrichtung oder eines kommunalen Unternehmens haben. Zum anderen werden auch gleichwertig beruflich qualifizierte Bewerber berücksichtigt, die die Kosten selbst tragen, sofern die Ableistung der praktischen Studienleistung und die zeitlichen Freiräume zur Absolvierung von Präsenz- und Fernstudienphasen gesichert werden können. Dies ist entsprechend nachzuweisen.
Zulassungsverfahren
Sie können sich unmittelbar bei der Hochschule für nachhaltige Entwicklung Eberswalde für die Zulassung im Studiengang bewerben.
Die Studienvergabe erfolgt gemäß der Studien- und Prüfungsordnung für den Studiengang „Kommunalwirtschaft" („Master of Arts") am Fachbereich Nachhaltige Wirtschaft der Hochschule für nachhaltige Entwicklung Eberswalde in der aktuell gültigen Fassung.
Bewerbung
Studieninteressierte mit einem Abschluss in Deutschland bewerben sich bis zum 5. September eines jeden Jahres direkt an der HNE Eberswalde