FAQ zur Bewerbung und Zulassung
Auswahlgrenzen
Hier finden Sie die Auswahlgrenzen der zulassungsbeschränkten Studiengänge des letzten Jahres:
Häufig gestellte Fragen zur Bewerbung und Zulassung
Wie sind die Bewerbungsfristen – für Studierende mit deutschen bzw. mit nicht-deutschen Zeugnissen?
Die aktuellen Bewerbungsfristen finden Sie hier.
Bewerber*innen mit ausländischen Zeugnissen bewerben sich bitte über uni-assist e.V. Das uni-assist-Bewerberportal wird mindestens einen Monat vor den oben genannten Zeiträumen freigeschaltet. Bewerber*innen mit ausländischen Zeugnissen empfehlen wir dringend, sich frühzeitig bewerben, um alle Einreise- und sonstige Formalitäten noch vor Studienbeginn klären zu können!
Wie bewerbe ich mich richtig?
Die Bewerbung an unserer Hochschule erfolgt ausschließlich online. Das Bewerbungsportal wird jeweils erst mit Beginn der Bewerbungsfristen geöffnet. Um sich auf einen Studienplatz bei uns zu bewerben gehen Sie bitte folgende Schritte:
1. Bitte legen Sie unter https://bewerbung.hnee.de unter Angabe Ihrer E-Mail-Adresse ein Bewerberkonto an. Sie erhalten von uns per E-Mail eine Bestätigung mit Ihrem Benutzernamen und einem Passwort.
2. Bei Bewerbungen in Studiengängen, die über das DOSV - das zentrale Hochschulvergabeverfahren - vergeben werden, registrieren Sie sich bitte auch bei www.hochschulstart.de. Sie erhalten von dort eine Bewerber-Identifikationsnummer (BID) sowie eine Authentifizierungsnummer (BAN), die Sie im Online-Formular der HNE Eberswalde erfassen müssen.
3. Nun können Sie sich anmelden und mit der Eingabe aller für die Bewerbung erforderlichen Angaben und dem Hochladen Ihrer Unterlagen (Zeugnisse) beginnen. Sie können jederzeit Zwischenspeichern und innerhalb des Bewerbungszeitraums das Bewerbungsformular weiter ausfüllen. Mit Ihren Zugangsdaten können Sie auch nach dem Absenden der Bewerbung Ihre Bewerbung einsehen und bei Bedarf ausdrucken.
4. Nach dem erfolgreichen Abschicken der Online-Bewerbung erhalten Sie eine Bestätigungsmail. Nur dann ist Ihre Bewerbung bei uns eingegangen und wird von uns weiter bearbeitet.
5. Über den Button "Drucken" gelangen Sie zu einer Zusammenfassung Ihrer Angaben in der Online-Bewerbung. Wir empfehlen Ihnen diese auszudrucken und zu überprüfen. Sollten Sie nach dem Abschicken der Bewerbung dort einen Fehler feststellen, wenden Sie sich bitte noch vor Bewerbungsschluss per E-Mail an studieren@hnee.de, damit Ihre Angaben korrigiert werden können.
Was mache ich, wenn ich Probleme bei der Account-Erstellung habe?
Bitte schicken Sie uns eine E-Mail an studieren@hnee.de. Wir werden uns dann schnellstmöglich um Ihr Anliegen kümmern.
Welche Dateiformate kann ich auf dem Online-Bewerberportal der HNEE hochladen?
Bitte verwenden Sie ausschließlich die gängigen Dateiformate pdf, doc, docx, xls, xlsx, jpeg.
Wie viele Dateien können auf dem Online-Bewerberportal der HNEE hochgeladen werden?
Pro Uploadzeile der Online-Bewerbung können Sie eine Datei hochladen. Da die Anzahl dieser Zeilen begrenzt ist, führen Sie bitte bereits beim Scannen der Dokumente die Seiten eines Dokumentes zusammen, damit sie z.B. nur eine Datei für Ihre Hochschulzulassungsberechtigung haben und jeweils alle Seiten der Dokumente hochladen können. Nur wenn die notwendigen Dokumente vollständig hochgeladen sind, ist Ihre Bewerbung vollständig und kann weiterbearbeitet werden!
Mein Abschlusszeugnis liegt noch nicht vor. Kann ich mich trotzdem bewerben?
Sie können sich auch mit einem vorläufigen Abschlusszeugnis an unserer Hochschule bewerben.
Bei einer Bewerbung auf einen Bachelorstudiengang benötigen wir in diesem Fall von Ihrer Schule eine Bestätigung, aus der Ihre Durchschnittsnote hervorgeht. Das Halbjahreszeugnis wird nicht akzeptiert.
Bei einer Bewerbung auf einen Master-Studiengang benötigen wir eine Leistungsbescheinigung Ihrer Hochschule, aus der mindestens 150 ECTS, die vorläufige Durchschnittsnote und das voraussichtliche Studienende hervorgehen.
Muss ich meine Zeugnisse im Original einsenden?
Bewerber*innen mit deutscher Hochschulzugangsberechtigung bzw. deutschem Hochschulabschluss laden ihre Zeugnisse im Online-Portal der HNEE hoch. Zur Einschreibung benötigen wir amtlich beglaubigte Kopien.
Bewerber*innen mit Bewerber*innen mit ausländischer Hochschulzugangsberechtigung bzw. ausländischem Hochschulabschluss können sich online über das Portal von uni-assist e.V. bewerben und die Dokumente dort hochladen.
Kann ich mich für mehrere Studiengänge gleichzeitig bewerben?
Sie können sich an unserer Hochschule nur für einen Studiengang bewerben. Sie können sich gern frühzeitig mit uns beraten, welcher Studiengang der passendste für Sie sein könnte. Bitte melden Sie sich dazu unter studieren@hnee.de für eine Terminvereinbarung. Beratungen können wir telefonisch oder persönlich abhalten.
Gibt es einen Numerus Clausus?
Dies ist vom Studiengang abhängig. Übersteigt die Zahl der Bewerber*innen die Anzahl der freien Studienplätze, so werden nach Abzug der Vorabquoten die verfügbaren Studienplätze zu 80 Prozent nach Durchschnittsnote und zu 20 Prozent über Wartezeit vergeben.
Auswahlgrenzen für zulassungsbeschränkte Studiengänge der vergangenen Jahre
Wie berechne ich meine Wartezeit?
Die Wartezeit ist die Zeit ab Erlangung der Hochschulzugangsberechtigung. Abgezogen werden hier nur die Zeiten, wo Sie an einer deutschen Hochschule immatrikuliert waren. Die Wartezeit wird im Online-Formular nach Eingabe des Datums der Erlangung der Hochschulzugangsberechtigung automatisch berechnet.
Für Bewerber auf ein Master-Studium berechnet sich die Wartezeit seit Abschluss des Erststudiums bis zur Bewerbung. Abgezogen werden die Immatrikulationszeiten an einer Hochschule.
Unter welchen Umständen kann ich einen Sonderantrag/ Härtefallantrag stellen?
Einen Sonderantrag können sie in folgenden Fällen stellen:
1. Antrag auf Nachteilsausgleich bezüglich der Erhöhung der Wartezeit bzw. Verbesserung der Durchschnittsnote, z.B. wegen Krankheit in der Sekundarstufe I oder II (nur bei Bewerbung auf ein Bachelor-Studium)
2. Vorwegauswahl auf Grund eines früheren Zulassungsanspruches, z.B. wegen Ableistung eines freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahres oder Betreuung/ Pflege eines Kindes unter 18 Jahren
Eine außergewöhnliche Härte liegt vor, wenn in der eigenen Person liegende besondere soziale, gesundheitliche oder familiäre Gründe die sofortige Aufnahme des Studiums zwingend erfordern. Die Rangfolge wird durch den Grad der außergewöhnlichen Härte bestimmt.
Was muss ich beachten, wenn ich bereits an einer Hochschule studiert habe?
Die Exmatrikulationsbescheinigung der vorhergehenden Hochschule ist spätestens zur Einschreibung vorzulegen. Ein Ausschluss bzw. ein Verlust des Prüfungsanspruches ist anzugeben! Ein nicht bereinigter Notenspiegel (auch mit nicht bestandenen Prüfungsleistungen) ist der Bewerbung aus diesem Grund beizufügen.
Kann ich an der HNEE ein Studium beginnen, wenn ich von einer anderen Hochschule wegen Nichtbestehen einer Prüfung endgültig vom Studium ausgeschlossen wurde?
Studierende, die in gleichen oder gleichartigen Studiengängen einer Hochschule den Prüfungsanspruch verloren haben, können (gemäß §6 (2) der Rahmenstudien- und Rahmenprüfungsordnung) für die Zulassung abgelehnt werden.
Wann bekomme ich über meine Zulassung/ Ablehnung zum Studium an der HNEE Bescheid?
Die Bescheide bei den zulassungsbeschränkten Studiengängen werden in der Regel zwei bis vier Wochen nach Ende der Bewerbungsfrist des jeweiligen Studienganges verschickt. Weitere Hinweise zu Bescheiden bei den zulassungsbeschränkten Studiengängen in Koordination mit Hochschulstart (DOSV) finden Sie hier.
Bei den zulassungsfreien Studiengängen werden die Bescheide nach Prüfung der Vollständigkeit verschickt.
Wie erhalte ich Kenntnis über eine Ablehnung bzw. Zusage zum Studium?
Die Zulassungsbescheide werden ausschließlich per E-Mail an Ihre im Bewerber-Account hinterlegte E-Mail Adresse verschickt. Ablehnungen werden per Post verschickt. Sie haben die Möglichkeit die Bescheide im Online-Portal einzusehen.
Wie und bis wann muss ich mich einschreiben, um meinen Studienplatz zu sichern?
Mit dem Zulassungsbescheid erhalten Sie eine Check-Liste was Sie zur Einschreibung per Post einreichen müssen. Sie haben hierfür in den meisten Fällen eine Frist von 2 Wochen. Innerhalb dieser ist die Semestergebühr zu überweisen und die geforderten Unterlagen per Post einzureichen.
Was tue ich, wenn ich keinen Studienplatz bekommen habe und weiterhin Interesse an einem Studienplatz an der HNEE habe?
Sie müssen und können erst einmal nichts weiter tun. Sie nehmen, sofern ein Nachrückverfahren durchgeführt wird, automatisch daran teil. Nachrückverfahren können bis in den September durchgeführt werden. Sie erhalten im Falle einer Zulassung erneut von uns eine Mitteilung.
Kann ich ohne Abitur/ Fachhochschulreife studieren?
Sie haben die Möglichkeit auch ohne Abitur an unserer Hochschule zu studieren. Hierfür benötigen Sie den Abschluss der Sekundarstufe I (Realschule), eine einschlägige Berufserfahrung und eine zweijährige Berufserfahrung oder eine bestandene Meisterprüfung.
Gibt es ein Semester-Ticket für den öffentlichen Nahverkehr?
Studierende können ab April 2024 das Deutschlandsemesterticket (DST) per App auf ihr Handy laden. Ausführlicher dazu informiert der AStA auf seiner Internetseit.
Wann muss ich die Anerkennung von Studien- und/ oder Prüfungsleistungen durchführen?
Bei einem Einstieg in ein höheres Fachsemester hat die Anerkennung von Studien- und/ oder Prüfungsleistungen mit der Bewerbung zu erfolgen. Den entsprechenden Vordruck finden Sie auf unserer Internetseite unter Formulare und Anträge. Der Antrag ist zusammen mit einem Leistungsnachweis und der Modulbeschreibung einzureichen. In allen anderen Fällen hat der Antrag innerhalb von 4 Wochen nach Vorlesungsbeginn des betreffenden Semesters beim Prüfungsausschuss einzugehen.
Kontakt
Abteilung Studierendenservice & International Office
Stadtcampus
Neue Forstakademie
(Haus 5)
Erdgeschoss, rechts
Schicklerstraße 5
16225 Eberswalde
Tel.: + 49 (0) 3334 657-134
Fax: + 49 (0) 3334 657-136
Mail: studieren@hnee.de