Bewerbung als Nebenhörerin/ Nebenhörer
Studierende, die bereits an einer Hochschule als Haupthörer/in immatrikuliert sind, können je nach Kapazität an der Hochschule für nachhaltige Entwicklung Eberswalde als Nebenhörer/in aufgenommen werden. Bedingung ist, dass ein gleichzeitiges Studium an beiden Hochschulen möglich (Parallelstudien) und das gewählte Modul eine sinnvolle Ergänzung zum aufgenommenen Studium ist.
Nebenhörer sind keine Mitglieder der Hochschule für nachhaltige Entwicklung Eberswalde. Sie können mit Zustimmung der jeweiligen Prüferinnen und Prüfer und nach Maßgabe der jeweiligen Prüfungsordnung an Prüfungen teilnehmen. Der Umfang der Prüfungen darf nicht zum Abschluss in einem Studiengang führen. Ein Rechtsanspruch auf das Ablegen dieser Prüfungen besteht nicht. Näheres regelt die geltende Immatrikulationsordnung der Hochschule für nachhaltige Entwicklung Eberswalde.
Formgebundene Anträge (Antrag Nebenhörerschaft) sind im Bewerbungszeitraum postalisch an die Abteilung Studierendenservice & International Office zu richten. Studierende der HU Berlin, die sich aufgrund der Kooperation für ein OLE-Modul registrieren wollen, können den Antrag bis zum Vorlesungsbeginn des jeweiligen Semesters einreichen.
Die Nebenhörerschaft ist kostenpflichtig. Die Höhe des Beitrages richtet sich nach der aktuellen Gebührenordnung der HNEE, des AStA und des Studendenwerkes Frankfurt (Oder).
Kontakt
Abteilung Studierendenservice & International Office
Stadtcampus
Neue Forstakademie
(Haus 5)
Erdgeschoss, rechts
Schicklerstraße 5
16225 Eberswalde
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