Erasmus+ Austauschsemester an einer europäischen Partnerhochschule
Schön, dass Sie sich für einen Erasmus+ Studienaufenthalt an einer unserer vielen Partnerhochschulen im europäischen Ausland interessieren!
Die nachfolgenden FAQ's sollen Ihnen einen Überblick über erste Schritte, die allgemeinen Förderbedingungen, das Bewerbungsverfahren an der HNEE und weiterführende Informationen zur Erasmus-Förderung bieten.
outgoings@hnee.de stellen.
Fotocredit: Oliver Reetz/DAAD
***Zur Zeit werden die Verträge mit den internationalen Kooperationspartnern der HNEE erneuert, daher ist die Übersicht an Hochschulpartnerschaften nicht aktuell. Bitte erfragen Sie mögliche Zielorte für ein Erasmus+ Auslandssemester passend zu Ihrem Studiengang derzeit beim International Office***
Um einen durch Erasmus+ geförderten Studienaufenthalt absolvieren zu können, sollten Sie sich im ersten Schritt
für eine unserer Partnerhochschulen entscheiden. Dies ist wichtig, da ein bestehender Kooperationsvertrag Voraussetzung für eine Förderung ist.
Achten Sie bei der Suche nach der passenden Partnerhochschule auf die folgenden zwei Punkte:
- Überschneidung der Studieninhalte: nur so können Sie sich im Ausland bestandene Studienleistungen im Nachhinein an der HNEE anrechnen lassen - sprechen Sie bei der Kursauswahl mit Ihrem Fachbereich!
- Unterrichtssprache: erwerben Sie frühzeitig die notwendigen Sprachkenntnisse und lassen Sie sie sich zertifizieren (z.B. über das Sprachenzentrum der HNEE)
Die jeweiligen Partnerhochschulen Ihres Fachbereiches finden Sie hier.
Studierende, die ein Auslandssemester über Erasmus+ absolvieren möchten, sollten
- regulär an einer deutschen Hochschule immatrikuliert sein und als Bürger eines Nicht-EU-Landes ihr gesamtes Studium dort absolvieren ein abgeschlossenes Studienjahr vor Antritt des Auslandsaufenthalts nachweisen können, als Masterstudent*in können sie ab dem 1. Semester gefördert werden
- sichergehen, dass eine ERASMUS+-Kooperation zwischen der HNE Eberswalde und der Hochschule im Ausland besteht
- in Besitz eines Sprachzertifikats entsprechend den Sprachanforderungen der Partnerhochschule sein
- i.d.R. mindestens 23 ECTS an der Partnerhochschule erbringen, die sich als erbrachte Leistungen für den Studienabschluss an der HNEE anerkennen lassen. Wählen Sie daher bitte 30 ECTS in Ihrem Learning Agreement an, um einen Puffer für nicht bestandene Prüfungen, Kursausfall etc. zu haben. In begründeten Fällen kann es Ausnahmen bezüglich der zu erbringenden Mindest-Credits geben. Setzen Sie sich zur Abklärung aber unbedingt vor Ihrer Mobilität mit dem International Office in Verbindung, um die etwaige Rückzahlungen von Erasmus+ Stipendien zu vermeiden.
Studierende können in jedem Studienzyklus (d.h. pro Bachelor, Master, Doktorat) bis zu 12 Monate gefördert werden und darüberhinaus die Auslandsmobilitäten frei kombinieren (Studienaufenthalt 3-12 Monate / Auslandspraktika 2-12 Monate). Ein Auslandsstudium muss mind. 3 Monate, ein Auslandspraktikum mind. 2 Monate dauern.
Die ERASMUS+-Förderung ist als eine Art Zuschuss zu den im Ausland anfallenden höheren Lebenshaltungskosten zu sehen. Zusätzlich zu Erasmus+ können Studierende eine Auslandsförderung über BAföG beantragen. Alle wichtigen Informationen zum Auslands-BAföG finden Sie auf den Seiten des Bundesministerium für Bildung und Forschung.
Der finanzielle Mobilitätszuschuss ist ziellandabhängig und staffelt sich nach Ländergruppen, die sich an den unterschiedlichen Lebenshaltungskosten in den Zielländern orientieren.
Die aktuellen Fördersätze sind die folgenden:
Projekt KA 131 (Aufruf 2024) - aktuelle Förderung ab SoSe 2025
Gruppe 1 (monatlich 600 Euro): Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Schweden - Partnerländer aus den Regionen 13 (Andorra, Monaco, San Marino, Vatikan Staat) und 14 (Färöer-Inseln, Schweiz, Großbritannien)
Gruppe 2 (monatlich 540 Euro): Estland, Griechenland, Lettland, Malta, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Zypern, Bulgarien, Kroatien, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Türkei, Ungarn
Teilnehmende mit geringeren Chancen sowie nachhaltig Reisende (siehe nachfolgende Rubriken) haben die Möglichkeit, einen Zuschuss zu den durch den Auslandsaufenthalt entstehenden Mehrkosten zu erhalten.
Die Entscheidung, aus welchem Projekt der/die Begünstigte gefördert wird, trifft ausschließlich das HNEE International Office u. a. in Abhängigkeit vom Zeitpunkt sowie Ort, zu und an dem der Studienaufenthalt stattfindet und vom Vorhandensein finanzieller Mittel.
Bis wann muss man sich bewerben?
- für das kommende Wintersemester: 31. Januar
- für das kommende Sommersemester: 30 Juni
Welche Unterlagen muss ich zur Bewerbung einreichen?
- vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Bewerbungsformular mit allen im Formular genannten Anhängen: Outgoings Bewerbungsformular
- Bitte beachten Sie, dass nur fristgerecht und vollständig eingereichte Bewerbungen bei der Auswahl berücksichtigt werden können. Fehlende Unterlagen werden durch das International Office nicht nachgefordert.
Wie geht's dann mit meiner Bewerbung weiter?
- Bewerbungsunterlagen werden durch das IO geprüft und förderbare Bewerber ausgewählt
-> durch Erstellung eines Rankings mittels Punktesystems für: erbrachten Leistungen & Studienfortschritt an der HNEE, Motivationsschreiben & Sinnhaftigkeit des Vorhabens sowie ggf. vorhandenes soziales oder ehrenamtliches Engagement - Bewerbungsergebnis wird Studierenden mitgeteilt und Nominierung an Partnerhochschule gesandt
Was muss ich dann noch tun?
- Registrierung / Anmeldung an der Partnerhochschule, um eine Zulassung zu erhalten
- sicherstellen, dass ausreichende Versicherungsschutz (Unfall-, Haftpflicht-, Krankenversicherung) besteht
- Ggf. Auslands-BAföG beim jeweiligen Studierendenwerk beantragen (auch für Studierende, die in Deutschland kein BAföG erhalten; frühzeitig beantragen (möglichst 6 Monate vorher; weitere Informationen hier)
Vor der Mobilität :
- erstellen Sie Ihr "Learning Agreement" (Lernvereinbarung) in Absprache mit Ihrem Fachbereich und der Hochschule im Ausland.
Das Learning Agreement ist eine Vereinbarung, die Ihnen die Anerkennung der an der Partnerhochschule erbrachten Studienleistungen - ECTS und Noten - sichert. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass
a) Sie Ihre Modulauswahl an der Partnerhochschule mit ihrer Studiengangleitung absprechen (Unterschrift verpflichtend) und
b) Ihr Learning Agreement vom Prüfungsauschussvorsitz Ihres Fachbereiches im Bereich "Sending Institution" unterzeichnet wird (dringend empfohlen)
- Anschließend wird durch das International Office das "Grant Agreement" erstellt, welches die Höhe und Konditionen Ihrer Förderung festhält. Bitte reichen Sie dieses im Original unterschrieben (!) im International Office der HNEE ein oder senden Sie es auf dem Postweg an uns. Dies muss unbedingt vor Beginn der Mobilität stattfinden.
- Nun kann es losgehen, gute Reise!
Die Auszahlung der ersten Rate Ihres ERASMUS+ Stipendiums (80%) erfolgt
a) nachdem das Grant Agreement im Original unterschrieben vorliegt
b) nachdem Sie eine Bestätigung über Ihre Ankunft/den Beginn Ihres Auslandsstudiums an das International Office der HNEE per E-Mail als Scan/Bild gesandt haben (Vorlage Confirmation of Arrival unterschrieben von der Partneruniversität) und
c) nachdem Sie den ersten Teil des OLS Sprachtest abgelegt haben, sofern Sie ins nicht deutschsprachige Ausland gehen oder die Unterrichtssprache Ihre Muttersprache ist. Sie erhalten einen Link per E-Mail von OLS direkt.
Änderungen im Learning Agreement
Bei Änderungen der Modulwahl während der Mobilität vor Ort ist das angepasste Learning Agreement nochmals von der Studiengangleitung (verpflichtend) und vom Prüfungsausschuss (empfohlen) zu unterzeichnen, um die Anerkennung der erbrachten Studienleistungen im Anschluss sicherstellen zu können. Bitte senden Sie das aktualisierte und unterschriebene LA auch stets an das International Office der HNEE weiter: international@hnee.de
Ihre Rechte und Pflichten während des Studienaufenthalts im Ausland finden Sie in der Erasmus Charta für Studierende .
Nach Ihrem Aufenthalt müssen die nachstehenden Aufgaben erledigt werden:
Auszahlung der zweiten Rate
- Erasmus+ Report ausfüllen und hochladen
-> dieser wird Ihnen per E-Mail gesandt - Ggf. Ablegen des 2. Teils des OLS Sprachtests
-> die Einladung erhalten Sie per E-Mail - Aufenthaltsbestätigung (Confirmation of Stay im International Office einreichen oder per Email senden
- Auszahlung der zweiten Rate Ihres ERASMUS+Stipendiums (20%)
Anerkennung der Studienleistungen (ECTS)
Die Details der Anerkennung ergeben sich aus dem Transcript of Records (ToR), welches Sie nach Abschluss Ihres Erasmus+ Aufenthaltes von der Gasthochschule erhalten. Nach der Mobilität wird das vollständig unterzeichnete und finale Learning Agreement (inklusive aller vorab genehmigter Änderungen) zusammen mit dem ToR im Prüfungsamt der Abt. Studierendenservice & International Office noten@hnee.de eingereicht, damit die Noten im CampusNet EMMA eingetragen werden können.
Zusätzliche studiengangbezogene Auslandsaufenthalte, wie ergänzende ERASMUS+-geförderte Praktika im Ausland werden bei Bedarf ergänzend zum ERASMUS+-Beleg des Leonardo-Büros und des Diploma Supplement der HNEE bescheinigt. Bitte senden Sie uns dafür vor Abschluss Ihres Studiums eine kurze E-Mail an international@hnee.de, so dass Ihnen diese Bescheinigung zusammen mit den Abschlussdokumenten ausgehändigt werden kann.
Die Sprachenförderung online (OLS) ist Teil des Erasmus+ Programms, um Studierende beim Erlernen und Verbessern von Fremdsprachenkenntnissen zu unterstützen.
Die online Sprachenförderung gliedert sich in zwei Komponenten: Je ein verpflichtender Sprachtest vor Beginn, sowie einer im Anschluss der Erasmus+-Mobilität. Ebenfalls bietet OLS einen optionalen Sprachkurs in Lehr- oder Landessprache je nach den ersten Testergebnissen.
Der Erasmus+ OLS Youtube-Channel der Europäischen Kommission bietet zusätzliche Informationen.
Mit Ausnahme von Muttersprachlern müssen Erasmus+ Studierende zwei OLS Sprachtests ablegen:
Der erste Sprachtest wird vor Beginn der Mobilität, während der zweite Sprachtest zum Ende der Mobilität abgelegt wird. Mit diesen verpflichtenden Sprachtests vor und nach einer Mobilität soll die Entwicklung der sprachlichen Fertigkeiten gemessen und dokumentiert werden – sie dienen nicht als Auswahlkriterium für eine Erasmus+ Förderung.
Das System funktioniert vollständig elektronisch: den Zugang zu Sprachtests und ggfs. Sprachkursen erhalten Studierende per Email.
Studierende, die zur Gruppe "fewer opportunities" im Projekt 2020 zählen: Eltern mit Kind und Personen mit einem festgestellten GdB ab 20. Diese 'Studierende mit geringeren Chancen' können zusätzlich 200 Euro zu ihrem Erasmus-Zuschuss pro Monat erhalten.
Studierende, die zur Gruppe "fewer opportunities" im Projekt 2021 zählen: Eltern mit Kind und Personen mit einem festgestellten GdB ab 20 sowie chronisch Kranke. Diese 'Studierende mit geringeren Chancen' können zusätzlich 250 Euro zu ihrem Erasmus-Zuschuss pro Monat erhalten.
Studierende, die zur Gruppe "fewer opportunities" im Projekt 2022 zählen: Eltern mit Kind und Personen mit einem festgestellten GdB ab 20, chronisch Kranke, Erstakademiker*innen (Studierende aus einem nicht-akademischen Elternhaus) sowie erwerbstätige Studierende. Diese 'Studierende mit geringeren Chancen' können zusätzlich 250 Euro zu ihrem Erasmus-Zuschuss pro Monat erhalten.
Unter „Green Travel“ sind Reisen zu verstehen, bei dem für den überwiegenden Teil der Reise emissionsarme Verkehrsmittel wie Bus, Bahn oder Fahrgemeinschaften genutzt werden.
Für Erasmus+ Austausche ab dem Projekt 2021 können Studierende ein Top Up für nachhaltiges Reisen in Höhe von einmalig 50 € erhalten. Zudem haben sie die Möglichkeit 4 zusätzliche Reisetage als Aufenthaltstage geltend zu machen.
Für Rückfragen zum nachhaltigen Reisen, wenden Sie sich bitte an das International Office.
Blended Short-Term Mobilities sind kurze Studienaufenthalte im Ausland, die mit einem virtuellen Teil ergänzt werden.
Mobilitätsdauer | Wieviel? | Mögliche top ups |
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Tag 1-14 | 70 EUR / Tag | Fewer opportunities*: 100 EUR einmalig |
Tag 15-30 | 50 EUR / Tag | Fewer opportunities*: 150 EUR einmalig |
Mögliche top ups |
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Nachhaltiges Reisen: 50 EUR + bis zu 4 zusätzliche Tage einmalig |
*Im Projekt 2021 - Studierende und Graduierte mit einer Behinderung und Studierende mit Kind/ern
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