Justiziariat und Widerspruchsstelle
Das Justiziariat und die Widerspruchsstelle sind zustĂ€ndig fĂŒr:
- die ĂberprĂŒfung der Sachverhalte und Bearbeitung von Rechtsstreitigkeiten
- die Bearbeitung von Widerspruchsverfahren in Zulassungs-, Immatrikulations-, PrĂŒfungs- und Exmatrikulationsangelegenheiten
- die Bearbeitung von Klageverfahren in Zulassungs-, Immatrikulations-, PrĂŒfungs- und Exmatrikulationsangelegenheiten
- die Bearbeitung von Auskunftsersuchen von Verfahrensbeteiligten und deren Vertreter*innen
- die GewÀhrung von Akteneinsichten
- die Bearbeitung sonstiger Rechtsangelegenheiten (Rechtsgutachten, insbesondere Vertragsrecht)