Der Personalrat vertritt die Interessen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gegenüber der Hochschulleitung.
Den Personalräten obliegen diverse Aufgaben, beispielsweise: |
- Durchführung von Personalversammlungen
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- Eingliederung und Förderung von Schwerbehinderten in Zusammenarbeit mit der Schwerbehindertenvertretung
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- Entgegennahme von Anregungen seitens der Beschäftigten
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- Entgegennahme von Beschwerden seitens der Beschäftigten
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- Pflicht zur Weiterleitung der Beschwerden und Anregungen seitens der Beschäftigten an den/die Dienststellenleiter*in mit der Forderung, Abhilfe zu schaffen
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- Überwachung und Einhaltung von Rechten und Schutzvorschriften der Beschäftigten
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- Aufgaben der Mitbestimmung, Mitwirkung und Anhörung
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Personalversammlungen
weitere Infos folgen in Kürze
Weiteres
Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L)
Arbeitsschutz und Gesundheit
Informationen zum Personalrecht