Fachbereichsrat
Grundsätzliche Angelegenheiten des Fachbereichs werden im Fachbereichsrat (FBR) beraten und entschieden. Die Dekanin oder der Dekan ist in Bezug auf die Erfüllung der Aufgaben dem FBR zur umfassenden Information und Auskunft verpflichtet. Dem FBR gehören sechs Professor*innen, zwei akademische Mitarbeiter*innen und zwei Studierende an. Die Zusammensetzung des FBR wird in zweijährigem Turnus neu gewählt.
laut BbgHG vom 23. September 2020
- Erlass von Satzungen des Fachbereichs,
- Entscheidungen über die Struktur- und Entwicklungsplanung des Fachbereichs,
- Vorschläge für die Leitung wissenschaftlicher Einrichtungen und Betriebseinheiten von Fachbereichseinrichtungen,
- Entscheidung über Berufungsvorschläge,
- Entscheidung über Habilitationen,
- Mitwirkung an der Evaluation und Koordination von Lehre und Forschung im Fachbereich,
- Aufsicht über den/die Dekan*in und
- Wahl und Abwahl des/der Dekans/Dekanin und seiner/ihrer Vertretung.
Die Mitglieder des Fachbereichsrates 01.03.2021 bis 28.02.2023
Professoren und Professorinnen
- Prof. Dr. Martin Welp (Vorsitzender)
- Prof. Dr. Luis Miranda (Stellvertreter)
- Prof. Dr. Carsten Mann
- Prof. Dr. Georg Miribung ​​​​​​​
- Prof. Dr. Jörg Schumacher
- Prof. Dr. Barbara Wolff
Akademische Mitarbeitende
Studentische Vereterinnen
- Max Rachemeister
- Laura Giesinger
Sitzungstermine
Die Sitzungen finden jeden 2.Mittwoch im Monat statt.
Weitere gesonderte Termine werden bei Bedarf hochschulintern angekündigt.