Hochschule für nachhaltige Entwicklung Eberswalde
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Beurlaubung beantragen

Wer sein Studium aus einem wichtigen Grund unterbrechen muss, kann die Beurlaubung vom Studium beantragen. Die Beantragung und Genehmigung von Urlaubssemestern ist in der Immatrikulationsordnung  (§ 16) geregelt.

Wichtige Gründe sind zum Beispiel:

- Gesundheitliche Gründe;

- Schwangerschaft oder Erziehungsurlaub;

- Zusätzliche Studienaufenthalte oder Praktika im In- oder Ausland;

- Tätigkeit in der akademischen oder studentischen Selbstverwaltung.









Die Beurlaubung ist nur für volle Semester und in der Regel nur für jeweils höchstens zwei aufeinanderfolgende Semester zulässig. Für das erste Fachsemester kann keine Beurlaubung beantragt werden. Rückwirkende Beurlaubungen sind ausgeschlossen.

Den ausgefüllten Antrag sowie einen entsprechenden Nachweis (bei zusätzlichen Praktika auch die Befürwortung seitens des Studiengangleiters) geben Sie bitte in der Abteilung Studierendenservice im Rückmeldezeitraum ab. In Ausnahmefällen ist eine Beantragung für das Wintersemester bis zum 30.10. bzw. für das Sommersemester bis zum 30.04. möglich.

Urlaubssemester werden nicht als Fachsemester gezählt. Da man im Urlaubssemester jedoch weiterhin immatrikuliert ist, zählen Urlaubssemester als Hochschulsemester.

Bitte beachten Sie, dass Sie im Urlaubssemester nicht von der Rückmeldung und der damit verbundenen fristgerechten Zahlung des Semesterbeitrages befreit sind. Eine Erstattung der Verwaltungsgebühr (Anteil von derzeit 51 Euro am Semesterbeitrag) erfolgt automatisch bei genehmigter Beurlaubung aus gesundheitlichen Gründen oder bei Schwangerschaft/Erziehungsurlaub. Laut Deutschlandsemesterticketvertrag (gültig ab April 2024) verlieren beurlaubte Studierende die Berechtigung zum Erwerb des Deutschlandsemestertickets (DST).

Bei weiteren Fragen können Sie sich gerne an die Abteilung Studierendenservice wenden.

Antragsformular Beurlaubung