Informationen zum Studienabschluss
Information aus der Stabsstelle Akademische Angelegenheiten zur Verlängerung der Bearbeitungszeit von Abschlussarbeiten (PDF)
Information for students regarding time allowed for final theses (PDF)
Gem. § 19 Abs. 5 RSPO 2016, aber auch nach allen früheren Versionen der RSPO der HNEE, ist geregelt, dass die Bearbeitungszeit für Abschlussarbeiten auf Antrag der/des Studierenden aus Gründen, die sie/er nicht zu vertreten hat, verlängert werden kann. Die Obergrenze für die Verlängerung der Bearbeitungszeit beträgt bei Bachelor-Studiengängen einen Monat und bei Master-Studiengängen zwei Monate. Einen solchen nicht zu vertretenden Grund stellt neben fachlichen u.a. Härtefällen auch eine Erkrankung dar.
Wird die Verlängerung der Bearbeitungszeit aus fachlichen oder anderen als krankheitsbedingten Gründen erforderlich, stellen Sie bitte einen schriftlichen, begründeten, unterschriebenen und mit einer Befürwortung der/des Erstgutachterin/Erstgutachters versehenen Antrag an die Geschäftsstelle der Prüfungsausschüsse.
Sofern Sie während der Bearbeitung der Abschlussarbeit erkranken, müssen Sie die Erkrankung unverzüglich bei der Abt. Studierendenservice & International Office anzeigen und nachweisen.
Die maximal mögliche Verlängerung der Bearbeitungszeit beträgt sowohl bei fachlichen u.a. Härtefallgründen als auch bei Erkrankungen einen Monat bei Bachelor- und zwei Monate bei Masterarbeiten.
Für Studierende, bei denen eine Behinderung vorliegt oder die vor und während der Bearbeitungszeit langfristig erkranken, gibt es die Möglichkeit der Beantragung eines Nachteilsausgleichs beim Prüfungsausschuss. Nähere Informationen erhalten Sie in der Abt. Studierendenservice & International Office oder in der Stabsstelle Akademische Angelegenheiten/Geschäftsstelle der Prüfungsausschüsse.
Sollte bei Ihnen aufgrund einer Erkrankung und/oder hinzutretender weiterer fachlicher o.a. Gründe ein Härtefall eintreten und dadurch die maximal mögliche Verlängerungsfrist nicht ausreichen, können Sie beim Prüfungsausschuss einen Härtefallantrag stellen (schriftlicher Antrag mit Unterschrift, Begründung und Nachweis der Gründe, bei Erkrankung mit fachärztlichem Attest (eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung genügt NICHT!!!) und Befürwortung durch die/den Erstgutachter*in).
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Anträge finden Sie im Bereich Formulare & Anträge.
Informationen zum Studienabschluss - Stand: Mai 2023
Die Exmatrikulation erfolgt nach Abschluss des Studiums zum Ende des laufenden Semesters. Eine frühere Exmatrikulation nach Veröffentlichung des letzten Prüfungsergebnisses ist auf Antrag möglich. Der Antrag ist formlos zu stellen. Eine rückwirkende Beantragung ist ausgeschlossen.
Mit der Exmatrikulation erlischt die Fahrtberechtigung mit dem Semesterticket und die Greencard ist in der Abteilung Studierendenservice & International Office abzugeben.
Die gesetzliche Krankenkasse wird seitens der Hochschule über den Zeitpunkt der Exmatrikulation informiert. BAföG-Empfänger*innen werden gebeten, eine Kopie Ihres Abschlusszeugnisses an das Studentenwerk Frankfurt (Oder) zu senden.
Bei einem Abschluss zum Ende des Sommersemesters (31.08.) bzw. des Wintersemesters (28.02.) beachten Sie bitte, dass alle Prüfungsleistungen bis zum Semesterende erbracht sein müssen und alle Prüfungsergebnisse einschließlich der Bewertung der Abschlussarbeit und gegebenenfalls das Protokoll der Verteidigung bis spätestens 15.09. (Sommersemester) bzw. 15.03. (Wintersemester) in der Abteilung Studierendenservice & International Office vorliegen müssen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie sich für das Folgesemester rückmelden.
Das Abschlusszeugnis und die Urkunde werden nach Vorlage der Gutachten und ggf. der Note der Verteidigung der Bachelor-/Masterarbeit in der Abteilung Studierendenservice & International Office zeitnah erstellt, wenn auch alle weiteren laut Prüfungsordnung geforderten Leistungen erbracht und bewertet wurden. In der vorlesungsfreien Zeit kann es bei der Unterzeichnung der Zeugnisse und Urkunden zu kleineren Verzögerungen kommen.
Vor Aushändigung der Urkunde und des Zeugnisses ist in der Abteilung Studierendenservice & International Office der Laufzettel abzugeben. Das Formular kann von der Internetseite abgerufen werden und mit den persönlichen Daten ausgefüllt an die Abteilung Studierendenservice & International Office per Mail oder per Post übersandt werden. Die Abteilung Studierendenservice & International Office gibt den Laufzettel hier an der HNEE in den hausinternen Umlauf. Anschließend wird das Zeugnis per Post an die im Laufzettel angegebene Anschrift übersandt.
Bitte beachten Sie die Frist zur Anmeldung der Abschlussarbeit, die in der für Sie geltenden SPO in Verbindung mit der jeweiligen RSPO geregelt ist. Bitte beachten Sie auch die neuen Regelungen mit Inkrafttreten der RSPO 2022.
Ein kleiner Hinweis noch zum Schluss: Der Career Service bietet Hilfestellung beim Berufseinstieg. Informieren Sie sich über die kostenfreien Angebote (z.B. Beratungen und Workshops) des Career Service und nutzen Sie diese Möglichkeit, damit Ihnen der Einstieg ins Berufsleben gut gelingt. www.hnee.de/career.
Viel Erfolg beim Abschluss Ihres Studiums!
Ihre Abteilung Studierendenservice & International Office