Beauftragte für Betriebliches Eingliederungsmanagement
Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) ist dafür zuständig, zu klären, wie die krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit eines Mitarbeitenden überwunden bzw. wie die Fehlzeiten verringert und durch welche Maßnahmen eine erneute Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt werden können. Das BEM ist ein beschäftigungserhaltender und gesundheitsfördernder Gestaltungsprozess, an dem sich die oder der betroffene Mitarbeiter*in freiwillig beteiligt.
Die Dienstvereinbarung zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) finden Sie im internen Bereich hier.
Rückfragen richten Sie bitte gern an die Abteilung für Personalangelegenheiten: personal@hnee.de