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Hochschule für nachhaltige Entwicklung Eberswalde
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Gehaltvorstellung ermitteln


Finanzierung entlang der Wertschöpfungskette für ökologische Lebensmittel

Die finanziellen Vorstellungen über die Entlohnung können bereits bei der schriftlichen Bewerbung eine Rolle spielen. Aber spätestens beim Bewerbungsgespräch solltest Du eine Vorstellung davon haben, was das branchenübliche Gehalt für die Qualifikation dieser Stelle ist. Doch wie findet man das heraus? Hier gibt es eine Schritt für Schritt Anleitung, um eine Gehaltsvorstellung zu entwickeln.


1. Überblick verschaffen


Einen ersten Hinweis auf die zu erwartende Gehaltsspanne liefert die Webseite GEHALT.de. Hier können Berufsbezeichnung und Ort bzw. Bundesland angegeben werden und die Seite ermittelt das potenzielle Gehalt. Die Informationen zieht die Seite aus den geschalteten Stellenanzeigen. Deshalb ist die angegebene Gehaltsspanne auch sehr groß.


2. Vergleichen


Einen guten Vergleich bieten die Tarife des öffentlichen Dienstes. Die festgelegten Entgeltgruppen richten sich nach den auszuübenden Tätigkeiten. Diese sind an die Qualifikation gebunden und gliedern sich wie folgt:


E 1 bis E 4
E 5 bis E 8
E 9 bis E 12
E 13 bis E 15

An- und Ungelernte
mindestens 3-jährige Ausbildung (Lehre)
Fachhochschulstudium oder Bachelor
​​​​​​​wissenschaftliches Hochschulstudium oder Master


Die Tarife unterscheiden sich noch einmal geringfügig, je nach dem ob der Bund, Kommune oder Land Arbeitgeber*in ist. Nachrechnen lassen kann man das beim Tarifrechner des öffentlichen Dienstes.


3. Anpassen


Die wichtigste Anforderung an Dein Gehalt ist natürlich, dass Du davon leben kannst. Versuche Dir einen Überblick über Ihre Fixkosten und variablen Kosten zu verschaffen: Miete, Strom, Versicherungen, Lebensmittel, Kleidung, Hygieneartikel, Freizeit etc. Auch Zahlungen, die nicht monatlich anfallen, sondern z.B. jährlich (z.B. Kontogebühren, Versicherungen, Mitgliedsbeiträge). Das sollte das Nettogehalt mindestens abdecken. Die Mietkosten inkl. Nebenkosten sollten dabei ca. 1/3 des Nettobetrages nicht überschreiten. Beachte bei der Anpassung auch die Branche und die Region.

Exkurs Brutto-Netto: Der Nettobetrag ergibt sich aus dem Bruttogehalt abzüglich Steuern und Sozialabgaben. Die sind abhängig von der Steuerklasse, evtl. Kindern und evtl. Religionszugehörigkeit. In sozialversicherungspflichtigen Angestelltenverhältnissen werden Beiträge zur Krankenkasse und Rentenversicherung etc. automatisch vom Bruttogehalt abgezogen. 


4. Dein Wert


Du hast Geld und Zeit in Dich und Deine Ausbildung investiert. Das sollte belohnt werden! Welche Qualifikationen hast du? Welche Weiterbildungen, Scheine, Erfahrungen und Netzwerke bringst Du mit? All das steigert Deinen Wert.


5. Extra-Tipp: Ersatzleistungen


Nicht alle Unternehmen können mehr Geld zahlen, auch wenn sie es gerne möchten. Frag nach anderen Leistungen. Vielleicht gibt es eine Monatskarte für den ÖPNV, die Möglichkeit von zu Hause zu arbeiten, Mitarbeitendenrabatt oder Zuschüsse zu Sportkursen, vermögenswirksamen Leistungen oder der Kinderbetreuung. Sei kreativ!


Angabe in den Bewerbungsunterlagen


Die Gehaltsvorstellung ist fertig, nun soll das in die Bewerbung. Aber wie? Wichtig! Die Gehaltsangabe sollte nur ins Anschreiben, wenn in der Ausschreibung danach gefragt wird. Ein guter Platz ist im letzten Abschnitt vor der Schlussformulierung. Ob als konkreter Wert oder als (kleine) Gehaltsspanne ist egal, aber die Angabe "brutto als Jahresgehalt für einen Vollzeitjob" sollte dazu. So werden Missverständnisse ausgeschlossen. Eine sachliche Formulierung wie "Meine Gehaltsvorstellung liegt bei 45.000€ brutto Jahresgehalt für eine Vollzeitstelle." ist eine sichere Variante.

Sollte das Thema im Bewerbungsgespräch aufkommen, erinner Dich an Deine Recherche, argumentiere mit Deinen Qualifikationen.


Exkurs: Gehalt im Praktikum


Ab dem 01.10.2022 gilt in Deutschland ein gesetzlicher Mindestlohn in Höhe von 12,00 Euro. Auch Praktikant*innen fallen unter die Mindestlohnregelung - zumindest unter bestimmten Bedingungen:

Das freiwillige Praktikum dauert länger als 3 Monate

Der Mindestlohn wird nur dann fällig, wenn das Praktikum länger als drei Monate dauert (ausgenommen Pflichtpraktika). Damit wird berücksichtigt, dass ein*e Praktikant*in i.d.R. nicht sofort einen Beitrag zum wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens leistet. Zuerst ist eine Einarbeitung nötig, die das Unternehmen Zeit und Geld kostet. "Kurz-Praktika" wären für die Betriebe sonst deutlich zu teuer. Wenn das Praktikum länger als 3 Monate dauert, wird der Mindestlohn bereits ab dem 1. Tag fällig.

Kein Mindestlohn im Pflichtpraktikum

Handelt es sich um ein Pflichtpraktikum, das von der Hochschule vorgeschrieben ist, haben die Praktikant*innen keinen Anspruch auf den Mindestlohn. Wenn dem so wäre, würde es vermutlich sehr viel weniger Organisationen geben, die sich Praktikant*innen leisten können. Und Du hättest keine Chance auf einen Platz.

Der Mindestlohn ist übrigens zwingend: Praktikant*innen und andere Arbeitnehmer*innen können nicht auf den Mindestlohn verzichten und sich freiwillig mit einer geringeren Vergütung zufrieden geben.


Exkurs: Nebenjob im Studium


Dem Thema Nebenjob im Studium und die dazugehörigen Gehaltsgrenzen widmet der Career Service eine eigene Unterseite.